4. 4.1 Der Beschwerdeführer lässt ausführen, bei den Lokalitäten handle es sich um öffentliche Plätze, welche er auch als Gast oder im Vorbeigehen habe besuchen können. In Bezug auf die Spuren beim Restaurant E.________ mache er geltend, dass er «dort mal hinter dem Restaurant pinkeln» gewesen sei (EV Hafteröffnung 06.07.2017 Z. 171 f.). Des Weiteren sei er in der Nacht vom 20. Juni 2017 betrunken gewesen und könne sich nicht mehr an alles erinnern (EV 27.07.2017 Z. 54 ff.). Zum Vorwurf, er sei ins Restaurant D._____