Die Staatsanwaltschaft weise in ihrem Antrag auf die weiteren, recht umfangreichen Ermittlungshandlungen hin, welche noch durchgeführt werden müssten: Befragungen von Geschädigten, die wegen Ferienabwesenheiten noch nicht hätten durchgeführt werden können, Auswertung von weiteren Spuren, insbesondere die Auswertung der sichergestellten und mit Entscheid des Zwangsmassnahmengerichts vom 25. Juli 2017 entsiegelten Elektronikartikel sowie die Zuordnung der anlässlich der Hausdurchsuchung sichergestellten Gegenstände. Bis diese durchgeführt worden seien, bestehe Kollusionsgefahr.