Gestützt auf eine in der gleichen Nacht eingegangene Meldung habe die Polizei kurze Zeit später unweit vom Tatort – an der Ecke P.________-Strasse/Q.________-Strasse – den Beschwerdeführer kontrolliert. Anlässlich der Kontrolle sei ihr aufgefallen, dass der Beschwerdeführer keine Schuhe getragen habe. Hinsichtlich einer Sachbeschädigung bei F.________ Bar sei der Beschwerdeführer von einem Zeugen anlässlich einer Fotokonfrontation als Täter identifiziert worden. Der Beschwerdeführer werde gestützt