4 Die Beschwerdekammer in Strafsachen beschliesst: 1. Die Beschwerde wird teilweise gutgeheissen. Die Verfügung vom 24. Juli 2017 wird aufgehoben und die Staatsanwaltschaft angewiesen, das Strafverfahren bezüglich des Vorwurfs der Beschädigung des Firmenfahrzeugs fortzuführen. 2. Soweit weitergehend wird die Beschwerde abgewiesen.