1. Die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) stellte am 24. Juli 2017 das Verfahren gegen A.________ (nachfolgend: Beschuldigter) wegen Verleumdung ein. Dagegen erhob der Straf- und Zivilkläger, C.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer), am 16. August 2017 Beschwerde mit den Rechtsbegehren, die angefochtene Einstellungsverfügung sei aufzuheben und die Staatsanwaltschaft anzuweisen, die Strafuntersuchung gegen den Beschuldigten fortzuführen. Die Generalstaatsanwaltschaft nahm am 28. August 2017 Stellung zur Beschwerde.