Die Gerichtspräsidentin klärt den Beschuldigten darüber auf, wie der Ablauf des Verfahrens ist, wenn er ein Ablehnungsgesuch stellt. Sie führt aus, dass die Verhandlung in dem Falle abgebrochen werden müsste und die Akten an die Beschwerdekammer des Obergerichts gesendet würden zum Entscheid über die Ablehnung. Sie selbst erachte sich nicht als befangen und habe ihrer Ansicht nach alle Verfahrensschritte korrekt ausgeführt. Der Beschuldigte sei aber frei, zu entscheiden, ob er ein Ablehnungsgesuch stelle. Sie fragt, ob er sich mit seiner Anwältin besprechen möchte. Der Beschuldigte erklärt, dass er ein formelles Ablehnungsgesuch stelle.