Im Urteilzeitpunkt müsste für den Falle einer Verurteilung nochmals geprüft werden, ob die finanziellen Voraussetzungen für die amtliche Verteidigung gegeben seien oder ob die Kosten für die amtliche Verteidigung dem Beschuldigten zusammen mit den Verfahrenskosten aufzuerlegen seien. Die Gerichtspräsidentin erkundigt sich, ob der Beschuldigte ein formelles Ablehnungsgesuch stelle. Die Gerichtspräsidentin klärt den Beschuldigten darüber auf, wie der Ablauf des Verfahrens ist, wenn er ein Ablehnungsgesuch stellt.