Dies sei jedoch nicht geschehen. Eine ausländische Behörde hätte ihn somit festhalten können. Die Gerichtspräsidentin erläutert, dass sie die Ausschreibung beim RIPOL jeweils erst nach der Verhandlung löschen lasse, um sicherzustellen, dass der Beschuldigte auch wirklich an der Verhandlung erschienen sei. Weiter handle es sich bei der RIPOL-Ausschreibung um eine Aufenthaltsnachforschung, nicht um eine Haftausschreibung. Die Gerichtspräsidentin führt weiter aus, dass sie ihm die amtliche Verteidigung nicht rückwirkend entziehen oder sagen wolle, dass sie damals nicht gerechtfertigt gewesen sei.