2 Die Gerichtspräsidentin zeigt dem Beschuldigten den Revokationsrapport vom 10.07.2017, wonach er der Polizei angegeben habe, man könne ihm die Post an seinen Arbeitgeber zusenden. Der Beschuldigte erwidert, er habe die Adresse seines Arbeitgebers bei der Polizei angegeben, für einen Fall der Sachbeschädigung eines Busses, nicht jedoch für den vorliegenden Fall. Der Beschuldigte führt weiter aus, dass die Ausschreibung im RIPOL nach der ersten Anhaltung durch die Polizei hätte gelöscht werden sollen. Dies sei jedoch nicht geschehen.