Weiter sei er bei der Polizei zwei Stunden festgehalten worden, ohne dass man ihm einen Anwalt zur Verfügung stellte. Zudem habe man ihm DNA-Proben entnommen für ein notabene geringfügiges Delikt. Die Gerichtspräsidentin spreche ja selber von einem Bagatelldelikt. Vor Bundesgericht habe er gegen das Zwangsmassnahmengericht mit einer Laieneingabe Recht erhalten und beim Zwangsmassnahmengericht handle es sich ja um das gleiche Gericht. Er habe zudem Post erhalten vom Gericht an die Adresse seines Arbeitgebers, jedoch nicht an ihn persönlich, sodass der Arbeitgeber es habe einsehen können.