Dies könne sie erst im Urteilszeitpunkt entscheiden, nachdem die Befragung zur Person durchgeführt worden ist. Der Beschuldigte zögert und fragt seine Anwältin, ob er das jetzt sagen soll. Die Anwältin erklärt, dass sie es vorgängig besprochen hätten und er es sagen könne. Der Beschuldigte erklärt, dass er der Auffassung sei, dass Gericht sei befangen und voreingenommen. Dies auch, weil die Gerichtspräsidentin sich soeben gerade vorbehalten habe, die amtliche Verteidigung zu entziehen. Weiter sei er bei der Polizei zwei Stunden festgehalten worden, ohne dass man ihm einen Anwalt zur Verfügung stellte.