3. Wie und weshalb es zu diesem Ausstandsgesuch kam, ist dem Protokoll der Hauptverhandlung vom 17. August 2017 zu entnehmen: […] Das Beweisverfahren wird eröffnet. Die Gerichtspräsidentin beabsichtigt die Einvernahme mit dem Beschuldigten durchzuführen. Sie weist ihn auf sein Aussageverweigerungsrecht hin und fragt, ob er bereit sei Aussagen zu machen. Von seinem Recht einen Anwalt beizuziehen habe er bereits Gebrauch gemacht. Die Gerichtspräsidentin erklärt, dass sie erst gerade vor der Verhandlung realisiert habe, dass es sich um eine amtliche Verteidigung handelt.