1. Am 17. August 2017 fand vor dem Regionalgericht Berner Jura-Seeland (nachfolgend: Regionalgericht) die Hauptverhandlung im Verfahren gegen A.________ (nachfolgend: Gesuchsteller) wegen Sachbeschädigung und Überschreitens der zulässigen Höchstgeschwindigkeit statt. Anlässlich dieser Verhandlung stellte der Gesuchsteller ein Ausstandsgesuch gegen Gerichtspräsidentin C.________ (nachfolgend: Gesuchsgegnerin), welche die Verhandlung in der Folge trotz Art. 59 Abs. 3 Schweizerische Strafprozessordnung (StPO; SR 312) abbrach (pag.