3.3 Der Beschwerdeführer macht geltend, die Staatsanwaltschaft habe die von ihm abgegebene Einsprache willkürlich bei der Vorinstanz prüfen lassen und dadurch fahrlässig Mehrkosten verursacht. Er habe Anfang Juni 2017 mit dem Assistenten des Staatsanwalts telefoniert und dieser habe es versäumt, ihm die weiteren rechtlichen Mittel und Optionen mitzuteilen. Der Beschwerdeführer verlangt als Massnahme die Streichung der ihm auferlegten Mehrkosten von CHF 100.00. Sollte dem nicht entsprochen werden können, will er eine Strafanzeige gegen die Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland einreichen.