Erst am 06.07.2017 brachte A.________ die Einsprache schliesslich persönlich bei der Loge der Staatsanwaltschaft Bern- Mittelland vorbei. Da die Einsprachefrist aber bereits am 29.05.2017 geendet hatte, ist die am 06.07.2017 eingereichte Einsprache klar verspätet.»