8): «A.________ nahm den Brief mit dem Strafbefehl am 18.05.2017 persönlich bei der Post entgegen. Somit gilt dieses Datum als Zustelldatum und die Einsprachefrist begann somit am 19.05.2017 zu laufen und endete am 29.05.2017. Dabei ist es unerheblich, was der Empfänger mit der Post macht, ob