Bei seiner Einvernahme am 7. November 2016 habe der Beschuldigte ausgesagt, dass bei der Prüfung eines Veteranenwagens zusätzlich ein Chefexperte vorbeikomme. In einem schlechten Zustand hätte er den Wagen nicht durchgebracht. Auf die Frage, ob im Inserat etwas von Topzustand oder von Mängeln gestanden sei, habe er mit nein geantwortet. Er habe den Wagen sogar für CHF 17‘000.00 oder CHF 18‘000.00 inseriert gehabt. Es habe Sachen gegeben, welche nicht mehr in Topform gewesen seien, zum Beispiel der Rücksitz. Der Beschwerdeführer sei das Auto Probe gefahren und habe nichts auszusetzen gehabt.