Er sei das Auto anschauen gegangen und habe – gemeinsam mit dem Beschuldigten – eine Probefahrt gemacht. Er habe nie richtig bremsen können, da sie nicht schnell gefahren seien. Sie seien zur Poststelle gefahren, wo er Geld abgeholt und den Kaufpreis bezahlt habe. Auf dem Heimweg habe er gemerkt, dass nur noch die Bremse vorne rechts funktioniere. Am nächsten Tag habe er den Beschuldigten angerufen und ihm mitgeteilt, dass die Bremsen nicht funktionierten. Er habe ihm den Dodge zur Reparatur gebracht. Als er ihn wieder abgeholt habe, habe er gemerkt, dass der Beschuldigte nur die Spurstange verstellt, an den Bremsen jedoch nichts geändert habe.