3. Der Beschwerdeführer stellt im Rahmen der Beschwerde den Antrag, die Staatsanwaltschaft solle vom Betreiber der Telekommunikationseinrichtung, vermutlich Swisscom, einen Rechnungsauszug verlangen, damit geklärt werden könne, ob ein Missbrauch einer Fernmeldeanlage im Sinne von Art. 179septies Schweizerisches Strafgesetzbuch [StGB; SR 311.0] durch Telefonnummer-Spoofing vorliege. Er beantragt die Durchführung angezeigter Ermittlungen, welche zur Klärung des Vorfalles führten, sofern sich der Verdacht durch die vorausgehenden Erhebungen aus dem Telefon-Rechnungsauszug erhärtet habe.