Gleichzeitig ist im Protokoll des Augenscheins vom 23. August 2016 nicht erwähnt, dass die Verfahrensleiterin der BVE eine derartige Bemerkung gemacht hätte. Im Gegenteil wollte der Beschuldigte gemäss seinem Schreiben vom 8. September 2016 diese Aussage der Verfahrensleiterin ergänzt haben: «Wir bitten Sie die drei Aussagen im Protokoll zu ergänzen» (Schreiben Beschuldigter vom 8. September 2016, S. 2. Zeile 11). Diese Änderung wurde sodann aber nicht vorgenommen (siehe Schreiben der BVE vom 22. September 2016: