_ eine Akontorechnung stellen wollen, hätte er kaum erwähnt, dass es ihn freuen würde, den Auftrag ausführen zu dürfen, denn Akontorechnungen würden in aller Regel erst nach Erteilung des Auftrags gestellt. Die Aussage der Beschwerdeführer, wonach dieser angeblichen Akontorechnung – da vor Ausführung der Arbeiten gestellt – ein Offertcharakter zukomme, sei gesucht und stehe im Widerspruch dazu, dass es sich um eine Akontorechnung gehandelt haben solle. Verfehlt sei schliesslich die Behauptung, wonach der Be-