Diese Ausführungen seien nicht überzeugend. Zwar trage das Dokument den Titel «Rechnung Nr.________», doch falle schon bei diesem Titel auf, dass er nicht den gleichen Einzug wie der übrige Dokumententext aufweise. Dies lasse den Verdacht zumindest nicht abwegig erscheinen, dass der Titel nachträglich eingefügt worden sein könnte. Auf Seite zwei fänden sich zudem zwei Anmerkungen, die üblicherweise nicht auf Rechnungen stünden. Der Montagetermin werde «nach Absprache» festgelegt, was auf erst noch bevorstehende Arbeiten hinweise, und der Passus «Es würde mich freuen, für Sie den Auftrag ausführen zu dürfen», weise auf eine Offerte hin.