_ vom 23. April 2010 auch so bezeichnet (vgl. Beschwerdebeilage 4, S. 6, sowie die Verfahrensakten der BVE). Das Schreiben vom 23. April 2010 und dessen Charakter als Dokument, das vor Ausführung der Arbeiten erstellt worden sei, sei mithin anlässlich des Augenscheins besprochen worden. Aufgrund seines Inhalts sei denn auch der Hinweis am Schluss auf den noch zu definierenden Montagetermin und der Vermerk «Es würde mich freuen, für Sie den Auftrag ausführen zu dürfen» nicht erstaunlich und stelle keinen erklärungsbedürftigen Widerspruch dar.