2 Höhe überschrittene Gebäudehöhe den Bauabschlag, ordnete den Rückbau an und drohte die Ersatzvornahme und eine Busse bei Nichtbefolgung an. Gegen diese Verfügung reichten die Beschwerdeführer am 30. Mai 2016 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion (nachfolgend: BVE) ein. Im Beschwerdeverfahren war unter anderem die Frage von Bedeutung, ob die baurechtlich vorgesehene Fünfjahresfrist verstrichen war, nach deren Ablauf die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes nur verlangt werden kann, wenn zwingende öffentliche Interessen es erfordern.