Am 15. Januar 2016 reichten die Beschwerdeführer ein nachträgliches Baugesuch für die Umnutzung eines Teils der Garage sowie für die Nutzung des Dachraumes als Archiv mit Nasszelle und vier zusätzlichen Dachflächenfenstern ein. Während sie die Umnutzung des abgetrennten Raumes im Erdgeschoss und die Nutzung des Dachgeschosses als Archiv bewilligte, erteilte die Gemeinde am 26. April 2016 für den Nassraum, die zusätzliche Befensterung und die gegenüber der bewilligten