Der entsprechend angepassten Projektänderung vom 2. Juni 2009 erteilte die Gemeinde am 24. Juni 2009 die Baubewilligung. Wegen festgestellter Unklarheiten bei der Nutzung der Garage forderte die Gemeinde die Beschwerdeführenden am 28. August 2015 auf, schriftlich zu bestätigen, dass gegenüber der Projektänderung keine baulichen Veränderungen vorgenommen worden seien. Am 15. Januar 2016 reichten die Beschwerdeführer ein nachträgliches Baugesuch für die Umnutzung eines Teils der Garage sowie für die Nutzung des Dachraumes als Archiv mit Nasszelle und vier zusätzlichen Dachflächenfenstern ein.