Zum einen werde verlangt, die Beweiswürdigung als ungültig zu erklären, da der Sachverhalt nicht untersucht worden sei und Beweise nicht eingeholt worden seien und zudem falsche Behauptungen aufgestellt und geschlussfolgert worden seien. Im nächsten Satz führe der Beschwerdeführer dann aber aus, dass eine Nichtanhandnahme akzeptiert werde, unter Angabe der verpassten Frist. Was der Beschwerdeführer genau damit meine, wenn er die Nichtanhandnahme akzeptiere unter Angaben der verpassten Frist, erschliesse sich nicht wirklich.