4 der Beschwerde vor, die Argumentation der Staatsanwaltschaft münde in der Zusammenfassung 3.7 der angefochtenen Verfügung in einer falschen Beurteilung. Inwiefern die Argumentation der Staatsanwaltschaft falsch sei oder inwiefern diese schliesslich in einer falschen Beurteilung münde, respektive, was die falsche Beurteilung genau sei, bringe der Beschwerdeführer nicht vor. Es sei am Beschwerdeführer aufzuzeigen, in welchen Punkten die Argumentation der Staatsanwaltschaft respektive die von ihr daraus gezogenen Schlüsse und damit die Beurteilung der angezeigten Delikte falsch seien.