Auch diese Argumentation sei widersprüchlich, würde sie doch, falls die Annahme des Beschwerdeführers richtig wäre, zu seinen Ungunsten sprechen, da er selber gerade eine Firma angezeigt habe und nicht eine Person. In Ziff. 3 der Beschwerde bringe der Beschwerdeführer vor, die Straftaten seien bis zu einem Jahr vor Ablauf der rechtlichen Fristen für eine Strafanzeige geschehen. Auch hier sei nicht nachvollziehbar, was der Beschwerdeführer für sich aus dieser Argumentation ableiten wolle.