_, sei der Schaden massiv erhöht worden und auf Seiten des Beschwerdeführers sei ein Schaden von mehreren CHF 10‘000.00 entstanden. Die Beweisführung sei ungültig, weil der Sachverhalt nicht gründlich untersucht worden sei, Beweise nicht eingeholt und falsche Behauptungen aufgestellt und geschlussfolgert worden seien.