Bei den entsorgten Sachen habe es sich ausschliesslich um Abfall und kaputte Gegenstände gehandelt, so insbesondere um alte Blumen, kaputte Blumenkästen, Abfallsäcke und Altpapier. C.________s Ausführung, er habe im Auftrag des Hauseigentümers gehandelt, sei unwidersprochen geblieben und werde in der Anzeige des Beschwerdeführers indirekt bestätigt. Es sei davon auszugehen, dass die Angestellten der Beschuldigten