_, Geschäftsführer der Beschuldigten, habe im Verfahren gegen den Beschwerdeführer in der Einvernahme gegenüber der Staatsanwaltschaft ausgesagt, er sei damals mit dem Hauseigentümer, D.________, um das Haus gegangen und D.________ habe ihm gesagt, was zu entsorgen sei. Dies habe er in der Folge mit seinen Angestellten ausgeführt. Bei den entsorgten Sachen habe es sich ausschliesslich um Abfall und kaputte Gegenstände gehandelt, so insbesondere um alte Blumen, kaputte Blumenkästen, Abfallsäcke und Altpapier.