1. B.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) erstattete am 27. Mai 2017 Strafanzeige gegen die A.________ GmbH (nachfolgend: Beschuldigte) wegen Diebstahls, evtl. bandenmässigen Diebstahls, einfacher Körperverletzung mit Gegenstand, Tätlichkeiten und Angriffen, falscher Anschuldigung, übler Nachrede und Beschimpfung, mehrfach begangen. Am 4. Juli 2017 erfolgte ein Nachtrag zu dieser Strafanzeige, in welcher der Beschwerdeführer den Strafantrag wegen Diebstahls und wegen bandenmässigen Diebstahls zurückzog. Gleichzeitig verzeigte der Beschwerdeführer eine neue Tätlichkeit.