6. Die Beschwerde richtet sich gegen die Beweisführung der Staatsanwaltschaft. Der Beschwerdeführer beantragt, diese als «ungültig» zu erklären. Er führt dazu aus, was folgt: Die Strafanzeige wurde angeblich verspätet eingereicht, in der vom Beschwerdeführer fälschlichen Annahme, die Fristen werden auch im Strafprozess über Ostern um 2 x 7 Tage geschoben. Der Beschwerdeführer argumentiert, dass diese Tatsache ausgereicht hätte, die Anzeige abzulehnen. Dennoch wurde ein Strafverfahren eröffnet. Zudem kann anscheinend gegen eine Firma keine Strafanzeige eingereicht werden, sondern nur gegen eine Person.