_ diesbezüglich nicht die Wahrheit gesagt haben sollte. Es sei darum 3 davon auszugehen, dass die Beschuldigte als Hausverwaltung für das Abhandenkommen der Gegenstände des Beschwerdeführers keine Verantwortung trage. Dass der Beschwerdeführer im Nachhinein trotzdem gegen die Beschuldigte sowie die C.________ GmbH – und nicht gegen den Eigentümer E.____