Der Beschwerdeführerin wird für das Vorverfahren eine Entschädigung für ihre Verteidigungskosten in der Höhe von CHF 6‘974.30 (inkl. Auslagen und MWST) sowie eine Genugtuung im Betrag von CHF 400.00 ausgerichtet. 2. Soweit weitergehend, wird die Beschwerde abgewiesen. 3. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 1‘200.00, trägt der Kanton Bern. 4. Der Beschwerdeführerin wird für das Beschwerdeverfahren eine Entschädigung für ihre Verteidigungskosten im Betrag von CHF 2‘253.75 (inkl. Auslagen und MWST) zugesprochen. Diese ist vom Kanton Bern zu entrichten