14 Die Beschwerdekammer in Strafsachen beschliesst: 1. Die Beschwerde wird teilweise gutgeheissen. Die Dispositiv-Ziffern 2 und 3 der Verfügung der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 27. Juli 2017 werden aufgehoben und durch folgende Anordnung ersetzt: Die Verfahrenskosten in der Höhe von CHF 7‘325.50 (CHF 5‘360.90 für Gebühren und Auslagen sowie CHF 1'964.60 für das Honorar des amtlichen Rechtsbeistands der Privatklägerin) werden vom Kanton Bern getragen.