Im Kanton Bern wird für Hausdurchsuchungen in Verfahren, welche mit einer Einstellung oder einem Freispruch enden, in der Regel praxisgemäss eine Genugtuung zugesprochen (vgl. etwa Entscheid des Obergerichts des Kantons Bern BK 17 160 vom 17. August 2017 E. 5). Ferner erachtet das Bundesgericht bei kürzeren Freiheitsentzügen CHF 200.00 pro Tag als angemessene Genugtuung, sofern nicht aussergewöhnliche Umstände vorliegen, die eine höhere oder geringere Entschädigung rechtfertigen (Urteil des Bundesgerichts 6B_196/2014 vom 5. Juni 2014 E. 1.2 mit Hinweisen).