49 des Bundesgesetzes über das Obligationenrecht (OR; SR 220). Als Beispiele für solche Verletzungen können neben der ungerechtfertigten Untersuchungs- und Sicherheitshaft die publik gewordene Hausdurchsuchung, eine sehr lange Verfahrensdauer, eine breite Darlegung in den Medien oder auch allfällige Probleme im Familien- und Beziehungsleben durch die Strafuntersuchung genannt werden.