12 persönlichen Verhältnissen verletzt, so dass sie während mehr als einem Jahr eine ambulante Behandlung bei Dr. med. L.________, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, habe beanspruchen müssen. Ferner habe sie sich gezwungen gesehen, zwecks Gewinnung von Abstand in die USA umzuziehen. Nach Art. 429 Abs. 1 Bst. c StPO hat die beschuldigte Person bei Einstellung des Verfahrens Anspruch auf eine Genugtuung für besonders schwere Verletzungen ihrer persönlichen Verhältnisse, insbesondere bei Freiheitsentzug.