Urteile des Bundesgerichts 6B_990/2013 vom 10. Juni 2014 E. 1.2 und 1B_21/2012 vom 27. März 2012 E. 2.4 mit Hinweisen). Eine Kostenauflage an die beschuldigte Person wegen einer Persönlichkeitsverletzung wurde u.a. in einem Fall geschützt, in welchem der Beschuldigte dem Angerufenen mit der Enthauptung gedroht hatte (Urteil des Bundesgerichts 1P.269/2003 vom 3. Juli 2003) oder in welchem der Beschuldigte gegenüber einer Staatsanwältin geäussert hatte, man werde sich vor einem «anderen Gericht» wiedersehen (Urteil des Kantonsgericht St. Gallen vom 18. Oktober 2011, publ. in GVP 2011 Nr. 87).