_ wird insofern gekürzt, als nur Aufwendungen für das Beschwerdeverfahren geltend gemacht werden können (August 2017 bis Oktober 2017 = 7h à CHF 250.00). Abgezogen werden mithin die Dossiereröffnung, das erste Aktenstudium, die ersten rechtlichen Abklärungen, die ersten zwei E-Mails an die Klientschaft sowie Telefongespräche März 2017 bis Juli 2017. 8 Die Beschwerdekammer in Strafsachen beschliesst: