Das Gewaltmonopol steht grundsätzlich dem Staat zu. Private dürfen – wenn überhaupt – nur unter sehr engen Voraussetzungen fremdes Grundeigentum betreten, fremde Fahrnis an sich nehmen und entsorgen. Nachdem der Beschwerdeführer am 22. März 2017 offenbar das «Dach» oberhalb den Briefkästen entfernt hat, scheint es fraglich, ob am 23. März 2017 beispielsweise noch von einer akuten Gefährdung ausgegangen werden konnte. Hinzu kommt, dass die Baumhausreste unbestrittenermassen seit Monaten oder gar Jahren in dieser Weise gelagert wurden.