Freilich ist es wahrscheinlich, dass der Beschwerdeführer die Schreiben zur Kenntnis genommen hat. Dass er am 22. März 2017 abends den mutmasslich risikoreichsten Teil der Baumhausresten anders deponiert hat, weist stark darauf hin. Liquide festgestellt ist dies aber nicht, womit auch nicht behauptet werden kann, der Beschwerdeführer hätte am 23. März 2017 anwesend sein und mit der beauftragten Firma und dem Verwalter die Sachlage erneut beurteilen können. Mindestens theoretisch ist es jedenfalls möglich, dass der Beschwerdeführer an jenem Abend zufälligerweise «aufgeräumt» hat;