5. In der Replik ergänzt der Beschwerdeführer, im erwähnten Protokoll vom 21. Februar 2017 sei nur erwähnt worden, dass die Situation bei den Briefkästen so nicht akzeptiert werde. Weder der Grund dafür noch eine Räumung seien erwähnt worden. Zudem befänden sich dort nicht die Briefkästen sämtlicher 41 Eigentümer, sondern nur diejenigen von 6 Einheiten. Aufgrund der Notiz im Protokoll habe der Beschwerdeführer die Gegenstände am 22. März 2017 weiter nach hinten auf sein Grundstück versetzt. Er habe die Korrespondenz des Beschuldigten nicht erhalten. Offenbar sei diese nicht eingeschrieben versendet worden.