Andererseits kann das Verhalten des Beschwerdeführers, welcher exakt am Tag der geplanten Räumung die Baumhausreste von den Briefkästen weg verschob und erstmals überhaupt Fotografien von der Situation erstellte, wohl kaum ein Zufall sein. Das Verschieben der Baumhausreste und das Erstellen dieser Fotografien konnten keinen anderen Sinn gehabt haben, als die geplante Räumung zu verhindern.