2 3. 3.1 Der Beschwerdeführer macht geltend, die Schreiben der A.________-Immobilien- Verwaltungen (also – zumindest mittelbar – des Beschuldigten) vom 6. und 21. März 2017 seien ihm nicht zugestellt worden. Er habe keine Kenntnis von deren Inhalten gehabt. Er habe lediglich die Ausführungen zum Traktandum «Baumhaus Familie C.________» im Protokoll der Eigentümerversammlung vom 21. Februar 2017 gelesen. Von einer Räumung sei dort nicht die Rede.