Die Verfahrenskosten seien vollumfänglich dem Beschuldigten / dem Beschwerdegegner A.________ aufzuerlegen. 4. Dem Straf- und Zivilkläger / Beschwerdeführer C.________ seien die vollumfänglichen Anwaltskosten gemäss noch einzureichender Kostennote zu ersetzen, unter Kosten- und Entschädigungsfolgen.