9 Die Beschwerdekammer in Strafsachen beschliesst: 1. Die Beschwerde wird abgewiesen. 2. Der Antrag der Beschwerdeführerin auf persönliche Einvernahme wird abgewiesen. 3. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 1‘200.00, werden der Beschwerdeführerin auferlegt. 4. Den Beschuldigten wird durch den Kanton Bern eine Entschädigung von insgesamt CHF 1‘000.00 (inkl. Auslagen und MWST) ausgerichtet.