Ein Hangrutsch könne nicht ausgeschlossen werden. Die Garantieverlängerung habe sie erst am 20. April 2017 zum ersten Mal gesehen. Vorher habe sie von der Existenz dieses Schreibens nichts gewusst. Deshalb habe sie es in der Strafanzeige nicht erwähnt. Es würde ein Paradoxon darstellen, wenn angenommen würde, sie hätte um die Garantieverlängerung gewusst und trotzdem bei der Gemeinde darum gebeten, dass diese die Verwerfungen am Trottoir beheben möge, damit diese nicht auf ihre Liegenschaft übergreifen würden. Die Behebung der Verwerfungen wäre Bestandteil der Garantieverlängerung gewesen.